Selbstanzeige

Beratung. Betreuung. Nacherklärung.

Eine Umfrage des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ ergab, dass bis Ende Juni 2014 mehr als 22.600 Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischen Kapitaleinkünften eingingen.

Im Vorjahreszeitraum waren es knapp 9.600. Dieser Boom von Selbstanzeigen – besser Nacherklärungen – ist eindeutig auf den Kauf von Steuer-CD’s durch die Landesregierungen zurück zu führen.

Allen voran ist der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans zu nennen. Sicherlich sind auch die prominenten Nacherklärungen von Uli Hoeneß & Co. auf die steigende Anzahl der Nacherklärungen zurückzuführen. Ab dem 01.01.2015 werden die Regeln für strafbefreiende Selbstanzeigen verschärft. Handeln Sie jetzt, damit Sie noch von den günstigen Regelungen profitieren.

Was kann die Kanzlei Vietax für Sie tun?

Wir haben als Steuerberater ein offenes Ohr für Menschen, die in der Vergangenheit im Ausland – z.B. der Schweiz, Österreich oder Luxemburg – Vermögen deponiert hatten, dessen Erträge dem deutschen Fiskus bisher nicht offen gelegt wurden.

Wir besprechen Ihr Anliegen absolut diskret mit Ihnen und entscheiden das weitere Vorgehen. In einigen Fällen ist weiter nichts zu unternehmen, weil in dem relevanten Zeitraum gar keine Kapitalerträge entstanden sind. Das ist jedoch für den Laien häufig nicht zu erkennen.

Wir begleiten Sie!

Nachdem wir Ihre Situation analysiert haben, begleiten wir Sie zu einem Spezialisten für Steuerstrafrecht und erläutern Ihnen die Situation mit ihm gemeinsam. Hierbei haben wir für die unterschiedlichen Fälle verschiedene Ansprechpartner mit denen wir sehr vertrauensvoll zusammen arbeiten.

Fordern Sie bitte keine Unterlagen an!

Wenn Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch führen möchten, fordern Sie im Vorfeld keine Dokumente bei Banken und Versicherungen an. Bringen Sie nur das mit, was Sie ohnehin schon in Ihren Unterlagen haben. Wir besprechen gemeinsam, was Sie zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise anfordern, denn der Zoll überprüft regelmäßig Unterlagen von Banken, die aus dem Ausland kommen, sodass eine strafbefreiende Nacherklärung ggf. nicht mehr möglich ist.

Wir haben eine Reihe von Nacherklärungen begleitet und verfügen über einen großen Erfahrungsschatz bei der Auswertung von Wertpapieren, Depots und Kontoauszügen. In Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk helfen wir Ihnen zuverlässig, damit der „Hoeneß-Effekt“ einer unwirksamen Nacherklärung nicht eintreten kann.

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Wir beraten Sie gerne!

Individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst. Die Zusammenarbeit muss „passen“. Erfahren Sie wie wir zusammen passen und wie wir unsere Beratung „passgenau“ auf Sie ausrichten.