Beratung. die passt.
Das kann unterschiedliche Gründe haben: Ihr Unternehmen hat sich beispielsweise weiterentwickelt und Ihr Berater kann die von Ihnen geforderten Wünsche nicht mehr erfüllen.
Keine langfristigen Verträge.
Die Kanzlei BOYMANNS + LEHNEN schließt mit Ihnen keine langfristigen Verträge ab. Wir sind der Meinung, dass die Beziehung zwischen Mandant und Berater so vertrauensvoll ist, dass Sie immer und jederzeit die Möglichkeit haben sollten, eine schlechte Beziehung zu beenden – ohne Trennungsjahr. Sollten Sie wider Erwarten nicht mit uns zufrieden sein, ist die Beendigung unseres Vertrages jederzeit möglich.
Der Wechsel ist einfach und unkompliziert.
In den meisten Fällen ist der Wechsel des Steuerberaters völlig unkompliziert. Wir empfehlen allerdings, bereits begonnene Tätigkeiten des Alt-Beraters noch von diesem erledigen zu lassen (wenn z.B. die Unterlagen zur Erstellung des Jahresabschlusses schon beim Alt-Berater abgegeben wurden). Damit entfallen Doppel-Berechnungen und ein sauberer „Schnitt“ ist für beide Seiten von Vorteil. Die Honorarforderungen des alten Steuerberaters müssen dabei von Ihnen beglichen werden. Ansonsten hat der Steuerberater ein Zurückbehaltungsrecht.
Datenübernahme aus fast allen Programmen.
Die unterjährige Übernahme der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung ist hingegen kein Problem. Der Übertrag vorhandener Daten basierend auf der Software DATEV dauert in der Regel 2-3 Tage – die Formalitäten übernehmen wir für Sie! Ab diesem Zeitpunkt verfügen wir über sämtliche Buchhaltungs-, Jahresabschluss- und Lohnbuchhaltungsdaten.
Sollte Ihr alter Berater nicht über die DATEV-Software verfügen, ist das auch kein Problem – wir verfügen über eine große Erfahrung beim Import von Fremddaten in unsere Software. Ein Blick auf Ihre Unterlagen ermöglicht uns eine kurzfristige Einschätzung zur Datenübernahme.
Keine langfristigen Verträge – einfache Datenübernahme. Das ist ein Wechsel. der passt.